Steuer, Recht, Firmengründung in Ungarn und Deutschland
Wir haben unsere Kanzlei gegründet um Deutschen, bzw. deutschsprachigen Kunden, die in Ungarn Rechtsberatung, bzw. Steuerberatung suchen, gegebenenfalls ein anwaltliches Problem in Ungarn haben eine Komplettlösung zu bieten.
Services
FIRMENGRÜNDUNGEN, GESELLSCHAFTSRECHT
Unsere Rechtsberatungsdienstleistungen aus dem ungarischen Gesellschaftsrecht umfassen unter anderem:
IMMOBILEN KAUFVERTRÄGE
Im Gegensatz zu dem in Deutschland übrigen Verfahren, dass die Kaufverträge von Immobilen durch den Notar verfasst und geeidigt werden, ist dies in Ungarn die Aufgabe eines Rechtsanwaltes oder Rechtsanwaltskanzleien.
ARBEITSRECHT
Wenn ein Rechtsstreit aus einem Arbeitsverhältnis hervorgeht gelten auch in Ungarn spezielle Regelungen des Arbeitsrechts, bzw. ist die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts gegeben.
VERTRAGSERSTELLUNG
Sie möchten einen Vertrag in Ungarn abschließen? Hätten sie den Vertrag gerne zweisprachig? Brauchen Sie einen juristischen Beistand oder Rechtsanwalt bei Ihren Vertragsverhandlungen in Ungarn? Möchten Sie einen Vertrag durchprüfen lassen? Wurde Ihr Vertrag angefechtet? Brauchen Sie allgemeine Rechtsberatung zum ungarischen Vertragsrecht?
FINANZBUCHFÜHRUNG, FIBU
Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer betrieblichen Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen als teil unserer Steuerberatungstätigkeiten in Ungarn ein umfangreiches Dienstleistungspaket an.
LOHNABRECHNUNG
Die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts erfordern weitreichende Kenntnisse bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern Ihrer Mitarbeiter.
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG, BILANZERSTELLUNG
Bei ungarischen Gesellschaften kann die Pflicht zur Wirtschaftsprüfung aus drei Bereichen kommen:
JAHRESSTEUERERKLÄRUNG
Die Grundregel bei Arbeitseinkommen einer Privatperson ist, dass die Einkünfte in dem Land versteuert werden müssen wo der Lebensmittelpunkt der Person ist. Neben zahlreichen Ausnahmen wird in der Regel der Lebensmittelpunkt demnach entschieden wo die Person mehr als 183 Tage im Jahr verbracht hat.
UMSATZSTEUER-REGISTRATION
Wenn ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger eine spezifische Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt oder jegliche Tätigkeit aber mit einem gewissen Umsatz, ohne sich dort niedergelassen zu haben (daher keine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung aufrechterhalten wird), muss sich der Steuerpflichtiger in dem Mitgliedsland umsatzsteuerlich registrieren lassen. Selbstverständlich gibt es auch eine freiwillige Möglichkeit zur Umsatzsteuer Registration.
Büroservice
Die Grundregel bei Arbeitseinkommen einer Privatperson ist, dass die Einkünfte in dem Land versteuert werden müssen wo der Lebensmittelpunkt der Person ist. Neben zahlreichen Ausnahmen wird in der Regel der Lebensmittelpunkt demnach entschieden wo die Person mehr als 183 Tage im Jahr verbracht hat.
AUDIT WERKVERTRAG, ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG
Obwohl die extreme Verschärfung des Werkvertragsrechts welche im Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD im Jahre 2013 angekündigt war, mit Aufatmen aller Beteiligten in 2016 nicht gekommen ist, wird die Abgrenzung Werkvertrag / Arbeitnehmerüberlassung verschärft durch die Zollbehörden kontrolliert. Es ist deshalb extrem wichtig, dass die als Auftraggeber oder Auftragnehmer bei einer eventuellen Kontrolle vorbereitet sind.
Wir beraten deutsche, schweizerische, österreichische Firmen, Geschäftsleute und Privatpersonen professionell bei ihren Vorhaben und juristischen Problemen in Ungarn.
Über unsere KanzleiKontakt
KMK & Partner Deutsch-Ungarische Beratungsgesellschaft Kft.
Kanzlei Adresse:
H-3526 Miskolc, Szentpéteri kapu 15-19
Telefon-Nr:
+36 46 320 340
Web: www.kmkpartner.hu
E-Mail: info (at) kmkpartner.hu
Sprechzeiten (ausschließlich nach Terminvereinbarung):
Montag-Donnerstag: 7:30 – 16:00
Freitags: 7:30 – 13:30