Services

Rechtsberatung

Firmengründungen, Gesellschaftsrecht

Unsere Rechtsberatungsdienstleistungen aus dem ungarischen Gesellschaftsrecht umfassen unter anderem:


  • Gründung und Auflösung von ungarischen Gesellschaften
  • Umwandlungen von Gesellschaften mit Sitz in Ungarn
  • Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern bei ungarischen Firmen
  • Unternehmenskauf und-Verkauf in Ungarn
  • Rechtsberatung und Durchführung von Insolvenz bei ungarischen Firmen
  • Allgemeine Unternehmens und Rechtsberatung für Ungarn

Die Mitarbeiter von KMK & Partner beraten und betreuen Sie von der Firmengründung oder Firmenkauf über Umwandlungen und Ausscheidungen bis hin zum Firmenverkauf, Insolvenz oder allgemeine Rechtsfragen in Ungarn.

Wir finden für Sie die nach dem ungarischen Handelsrecht optimale Firmenform, arbeiten die Gesellschaftsverträge aus, vertreten Sie im Eintragungsverfahren vor dem Amtsgericht und Handelsregister, eröffnen Firmenkonten bei einer ungarischen Bank Ihres Wunsches, beantragen bei den zuständigen Finanzbehörden die Ausstellung einer Steuernummer und statistischen Nummer für Ihre Firma.

Fragen und Problembereiche zum Thema die wir gerne beantworten, bzw. für Sie lösen:

 

  • Sie wollen eine ungarische Gesellschaft gründen, suchen die richtige Rechtsform für ihr Unternehmen und fragen nach den rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten, die bei der richtigen Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens zu beachten sind?
  • Stimmt der Gesellschaftsvertrag Ihrer ungarischen Gesellschaft noch mit den veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und internen Strukturen überein? z.B. Rechtsberatung Umwandlung von Bt zu Kft.
  • Sie wollen einen weiteren Gesellschafter in Ihr Unternehmen aufnehmen?
  • Sie wollen Ihr Unternehmen umstrukturieren oder dessen Rechtsform ändern?
  • Sie wollen Ihre Gesellschaft mit einer anderen Gesellschaft verschmelzen oder eine andere Gesellschaft übernehmen?
  • Sie wollen Ihr Unternehmen ganz oder teilweise veräußern?
  • Sie wollen einen Mitgesellschafter kündigen und dessen Abfindungsanspruch möglichst gering halten?
  • Sie sind Gesellschafter einer ungarischen Firma und fragen nach Haftungsrisiken?

Selbstverständlich betreuen wir Sie im Rahmen unser allgemeinen Rechtsberatungsdienstleistung auch bei anderen Rechtsfragen die Sie in Ungarn haben. Unsere Anwaltskollegen stehen zur Ihrer Verfügung.

Immobilen Kaufverträge

Im Gegensatz zu dem in Deutschland übrigen Verfahren, dass die Kaufverträge von Immobilen durch den Notar verfasst und geeidigt werden, ist dies in Ungarn die Aufgabe eines Rechtsanwaltes oder Rechtsanwaltskanzleien.


Sowohl die Erstellung, Gegenzeichnung als auch die Vertretung des Mandanten vor dem Grundbuchamt wird von einer Rechtsanwaltskanzlei erledigt. Die Erfassung und Unterschrift eines Vertrages sollte aber eines der letzten Schritte sein. Um sowohl gegenüber dem Vertragspartner sicher vorgehen zu können als auch die Steuern und Gebühren zu optimieren müssen Sie gut Vorbereitet und Beraten sein. Im Rahmen unserer Rechtsberatungstätigkeit erledigen wir nicht bloß die Schritte welche die Behörden verlangen, sondern klären und beraten Sie auch wie Sie kostengünstig und rechtssicher Steuern sparen können.

Bei Mandanten die uns mit der Abwicklung eines Immobilenkaufvertrages in Ungarn beauftragen, bieten wir eine Vollumfängliche Rechts und Steuerbetreuung an:

  • Wir überprüfen die Eintragungen im Grundbuchamt, dass die Informationen vom Verkäufer tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
  • Weiter ist zu überprüfen ob eventuell schon längst vergessene Altlasten im Grundbuch nicht gelöscht worden sind.
  • Sie erhalten den Immobilienkaufvertrag schon von Anfang an zweisprachig so, dass Sie erstmals alles überprüfen können und zweitens sich die Übersetzungskosten sparen können.
  • Wir weisen Sie darauf hin, dass die Erstellung des Energieausweises Pflicht und Kosten des Verkäufers sind
  • Wir klären und beraten Sie detailliert über die Steuerlasten sowohl im Zusammenhang mit dem Kauf (Grunderwerbsteuer) als auch fortlaufende Steuerpflichten (Grundsteuer) auf

Insbesondere ist bei nicht Wohn-Immobilien oder bei Veräußerung innerhalb von Familienmitgliedern wichtig, dass Sie vor dem Kaufvertrag eine detailliert und umfassende Rechts und Steuerberatung bekommen.

Arbeitsrecht

Wenn ein Rechtsstreit aus einem Arbeitsverhältnis hervorgeht gelten auch in Ungarn spezielle Regelungen des Arbeitsrechts, bzw. ist die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts gegeben.


Insbesondere bei Arbeitsrechtsproblemen gilt, dass der oder die Betroffene schnellstmöglich einen Rechtsbeistand aufsuchen sollte damit er/sie rechtzeitig die nötige Rechtsberatung bekommen und die Fristen wahrgenommen werden können.

Ein versierter Anwalt erkennt schon in der Regel auf den ersten Blick ob eine Klage vor dem ungarischen Arbeitsgericht sinnvoll ist oder wenig erfolgversprechend ist.

Wir vertreten und beraten Mandanten im Rahmen unserer Rechtsberatungstätigkeit in Ungarn sowohl von dem Arbeitnehmer als auch von der Arbeitgeberseite in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Themenbereiche aus dem Gebiet des Arbeitsrechts:

  • Ungarischer Arbeitsvertrag
  • Lohn und Gehalt (Mindestentgelt, Zuschläge für Nachts, Sonntags und Feiertagsarbeit)
  • Aufhebungsvertrag lt. Arbeitsgesetzbuch Ungarn
  • Kündigung (Abmahnung, Kündigungsfrist, Abfindung, usw.)
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Arbeitszeugnis
  • Allgemeine Rechtsberatung aus dem ungarischen Arbeitsrecht

Vertragserstellung

Sie möchten einen Vertrag in Ungarn abschließen? Hätten sie den Vertrag gerne zweisprachig? Brauchen Sie einen juristischen Beistand oder Rechtsanwalt bei Ihren Vertragsverhandlungen in Ungarn? Möchten Sie einen Vertrag durchprüfen lassen? Wurde Ihr Vertrag angefechtet? Brauchen Sie allgemeine Rechtsberatung zum ungarischen Vertragsrecht?


Wenn ja, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei Ihren Vertragsfragen in Ungarn.

Unsere Kollegen und Anwälte beraten Sie gerne:

  • beim Vorbereitung eines Vertrages – selbstverständlich zweisprachig
  • bei Erstellung und eventuelle Gegenzeichnung eines Vertrages
  • wir klären Sie über die Pflichten und Rechtes aus welche Sie anhand eines Vertrages haben werden
  • wir informieren Sie welche versteckte potentielle Fallen und Kosten der Vertrag mit sich bringen kann
  • welche Rücktrittsrechte Sie haben können
  • wie Sie die Pflichten des Vertragspartners juristisch geltend machen können

Selbstverständlich übernehmen wir Ihr Anliegen aus dem ungarischen Vertragsrecht oder Rechtsberatung gerne auch bei solchen Themen die hier wegen Platzmangel nicht aufgelistet sind.

Steuerberatung

Finanzbuchführung, FIBU

Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer betrieblichen Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen als teil unserer Steuerberatungstätigkeiten in Ungarn ein umfangreiches Dienstleistungspaket an.


Die Themenbereiche in dieser Hinsicht:

  • Monatliche/Quartalsmäßige Erstellung Ihrer betrieblichen Finanzbuchhaltung
  • Übermittlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen an das zuständige Finanzamt in Ungarn
  • Kostenrechnung von ungarischen Gesellschaften
  • Abgleich und Überwachung Ihrer ertragsteuerlichen Vorauszahlungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (Summen- und Saldenliste, Offene-Posten-Auswertungen) von Ihrer ungarischen Gesellschaft

Bereitstellung Ihrer Daten im Falle von Betriebsprüfungen

Lohnabrechnung

Die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts erfordern weitreichende Kenntnisse bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern Ihrer Mitarbeiter.


Die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts erfordern weitreichende Kenntnisse bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern Ihrer Mitarbeiter.

Vertrauen Sie daher auf unsere Sachkompetenz und unserer Steuerberatungsleistungen. Wir erstellen für Sie die komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung und kümmern uns um den Schriftverkehr mit den Krankenkassen und Behörden.

Auflistung von Einzeldienstleistungen im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung:

  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter
  • Authentifizierte Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen an das zuständige Finanzamt in Ungarn
  • Übermittlung der Betragsnachweise und Meldungen an die Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften
  • Lohnfortzahlungsberechnungen
  • Beratung in Bescheinigungswesen
  • Begleitung und steuerliche Beratung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt und die Rentenversicherung
  • Bereitstellung Ihrer Daten im Falle von Betriebsprüfungen
  • Steuerberatung in anderen Themenbereichen des Lohnrechts.

Wirtschaftsprüfung, Bilanzerstellung

Bei ungarischen Gesellschaften kann die Pflicht zur Wirtschaftsprüfung aus drei Bereichen kommen:


  1. Die Gesellschafterversammlung hat es so entschieden und dementsprechend in die Gründungsurkunde der Gesellschaft aufgenommen
  2. Die Gesellschaft erreicht bestimmte objektive Umsatz, bzw. Mitarbeiterzahl worüber das Gesetz es vorschreibt.
  3. Das Gesetzt schreibt es wegen speziellen Gesellschaftsformen vor

Aktuell besteht die gesetzlich Pflicht für eine Gesellschaft Wirtschaftsprüfung zu machen wenn in zwei nacheinander folgenden Wirtschaftsjahren

a.)  die statistische Mitarbeiterzahl 50 Personen erreicht

b.)  der Gesamtumsatz der Gesellschaft 300 Millionen Forint übersteigt

Weiter muss die Gesellschaft einen Wirtschaftsprüfer beauftragen wenn es sich um eine Zweigniederlassung einer nicht in Ungarn ansässigen Gesellschaft handelt oder es sich um eine Gesellschaft handelt die konsolidiert werden muss.

Jahressteuererklärung

Die Grundregel bei Arbeitseinkommen einer Privatperson ist, dass die Einkünfte in dem Land versteuert werden müssen wo der Lebensmittelpunkt der Person ist. Neben zahlreichen Ausnahmen wird in der Regel der Lebensmittelpunkt demnach entschieden wo die Person mehr als 183 Tage im Jahr verbracht hat.


Abgabefrist der Steuererklärungen Steuerjahres für Privatpersonen ist der 20. Mai des Folgejahres.

Unsere Mitarbeiter(innen) helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen, Beraten Sie bei Steuerfragen und erstellen Ihnen kurzfristig Ihre ungarische Steuererklärung.

Themenbezogene weitere nützliche Infos und Tipps finden Sie auf die abgekürztere englische Webseite des ungarischen Finanzamtes wie folgt: http://en.nav.gov.hu

Umsatzsteuer-Registration

Wenn ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger eine spezifische Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausübt oder jegliche Tätigkeit aber mit einem gewissen Umsatz, ohne sich dort niedergelassen zu haben (daher keine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung aufrechterhalten wird), muss sich der Steuerpflichtiger in dem Mitgliedsland umsatzsteuerlich registrieren lassen. Selbstverständlich gibt es auch eine freiwillige Möglichkeit zur Umsatzsteuer Registration.

Unser Büro kann sowohl die Umsatzsteueranmeldung in Deutschland als auch in Ungarn für unsere Mandanten vornehmen. Dies kann entweder durch ein einmaliges Mandat unserer Kunden oder durch ein dauerhaftes Mandat im Zusammenhang mit der monatlichen, quartalsmäßigen oder jährlichen Voranmeldungen geschehen.

Büroservice

Für Gesellschaften die eine Niederlassung oder Zweigniederlassung in Ungarn eröffnen möchten aber eigentlich kein Bedarf an großen Büroflächen haben die ständig belegt werden muss und deshalb nur unnötig Kosten verursacht, bieten wir unseren Büroservice als kostensparende Alternativlösung an.


Der Service beinhaltet

  • die Nutzung unserer Anschrift als Sitz, bzw. Niederlassung,
  • die Annahme Ihrer Brief- und Paketsendungen innerhalb der Öffnungszeiten durch unsere Kollegen und Kolleginnen
  • die Weiterleitung der Briefsendungen innerhalb von 24 Stunden an eine von Ihnen angegebene E-Mail Adresse
  • die Weitersendung der Briefsendungen monatlich einmal an eine von Ihnen angegebene Postanschrift
  • bei solchen Mandanten die uns mit der Lohnabrechnung, bzw. Finanzbuchführung ebenfalls beauftragen, sofortige Erledigung bei Briefe und Anschreiben vom Finanzämtern.

Als Zusatzleistung bieten wir an:

  • Nutzung von unseren Büroräumen auf Tags, Halbtags oder Stundenbasis
  • Persönliche Anrufannahme bei Installation eines separaten Telefonanschlusses

Unseren Büroservice bieten wir unseren Mandanten sowohl in Ungarn als auch in Deutschland an.

Audit Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung

Obwohl die extreme Verschärfung des Werkvertragsrechts welche im Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD im Jahre 2013 angekündigt war, mit Aufatmen aller Beteiligten in 2016 nicht gekommen ist, wird die Abgrenzung Werkvertrag / Arbeitnehmerüberlassung verschärft durch die Zollbehörden kontrolliert. Es ist deshalb extrem wichtig, dass die als Auftraggeber oder Auftragnehmer bei einer eventuellen Kontrolle vorbereitet sind.


Unser Büro übernimmt im Mandantenauftrag ein vor-Ort Audit wobei nicht nur die Unterlagen und Vertragsgestaltung des Sub-Unternehmers überprüft werden, sondern auch die tatsächliche Arbeitsweise dokumentiert und die Schwachstellen aufgedeckt werden. Selbstverständlich arbeiten wir für Sie einen Lösungsvorschlag aus sollten die angewendeten Prozesse nicht den Gesetzten entsprechen.

Laut Abgrenzungskatalog werden folgende Merkmale zu Grunde gelegt:

  • Urlaubsplanung
  • Dienstpläne
  • Dienstbereitschaft
  • Gemeinsame Zeiterfassung
  • Nutzung von Arbeitsmitteln (Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Material, usw.)
  • Räumliche Abgrenzung
  • Unternehmerisches Risiko
  • Haftung und Qualität
  • Betriebliche Organisation
  • Tätigkeit im Heimatland
  • Tätigkeit für einen oder mehrere Auftraggeber
  • Integration im Betrieb
  • Laut mehreren BAG Urteiles muss jedoch die Abgrenzungsentscheidung in Hinsicht auf die komplette Gestaltung der Zusammenarbeit beurteilt werden.

Sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für das Audit und Vor-Prüfung Ihres Betriebes geben können.

Kontakt

    KMK & Partner Deutsch-Ungarische Beratungsgesellschaft Kft.

    Kanzlei Adresse:

    H-3526 Miskolc, Szentpéteri kapu 15-19

    Telefon-Nr:

    +36 46 320 340

    Web: www.kmkpartner.hu

    E-Mail: info (at) kmkpartner.hu

    Sprechzeiten (ausschließlich nach Terminvereinbarung):

    Montag-Donnerstag: 7:30 – 16:00

    Freitags: 7:30 – 13:30

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